Das Thema Auslandsstudium beschäftigt viele während des Jurastudiums.
Einfach mal eine ganz andere Erfahrung in einem fremden Land machen, klingt spannend, aber bedarf einiger Vorbereitung. Diese Seite soll dabei helfen und sich besonders mit dem Thema Erasmus auseinandersetzen. Man kann auch über andere Wege ins Ausland gehen, hierfür lohnt eventuell ein Blick auf die Übersichtsseite der Fakultät dazu.
Diese Seite beschreibt den ganzen Prozess aus studentischer Sicht. Alle Angaben hierauf sind ohne Garantie für Richtigkeit, informiert Euch immer auch auf den offiziellen Seiten der Fakultät und Universität.
Neben dieser Seite gibt es hier noch die Präsentation der letzten Erasmus-Veranstaltung der Fachschaft, wo auch auf die Frage der Prüfungsanrechnung eingegangen wird.
I. Vorbereitung auf die Erasmus-Bewerbung
0. Vorüberlegungen
Als erstes solltet ihr euch vor eurer Bewerbung Gedanken machen, welche Länder ihr interessant findet, welche Universität auch ansprecht, welche Sprachen ihr könnt, wann in eurem Studium der beste Zeitpunkt für ein Auslandssemester ist und für wie lange ihr gehen wollt. Für eine Beurteilung der Länder und Unis gibt es eine ganze Reihe an Erfahrungsberichten auf der Fakultätsseite. Zudem könnt ihr auch einfach mal auf die Webseiten der Universitäten im Ausland gehen und zB deren Kursangebot anschauen.
Den einen richtigen Zeitpunkt für ein Auslandssemester gibt es nicht. In den letzten Jahren sind die meisten Studierenden nach dem 6. Semester gegangen, früher war es häufiger nach dem 4. Semester. In der Regel absolviert man sein Auslandssemester zum Wintersemester. Bezüglich der Länge empfiehlt die Fakultät ein Jahr, einige machen aber auch nur ein halbes Jahr.
1. Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist ist an der Juristischen Fakultät in der Regel Anfang bis Mitte Februar für das darauffolgende akademische Jahr (beginnend im Wintersemester).
Den genauen Termin findet ihr immer in der Ausschreibung, die auf der Erasmus-Website der Fakultät veröffentlicht wird. Die aktuelle Ausschreibung für das nächste akademische Jahr 2025/26 findet ihr hier: https://www.jura.uni-heidelberg.de/md/jura/international/erasmus/outgoing/ausschreibung.pdf.
Fristende dieses Jahr ist der 11. Februar 2025.
2. Nötige Unterlagen
1. Motivationsschreiben (ggf. mehrere bei Bewerbung für mehrere Universitäten)
2. Nachweis aller Studiennoten durch einen vom Prüfungsamt ausgestellten Notenspiegel mit Unterschrift und Siegel (für noch nicht verbuchte Studiennoten: Nachweis durch Schein)
3. DAAD-Sprachzeugis über mindestens eine der Unterrichtssprachen der Universität im Ausland
4. Nachweis von Basiskenntnissen in der Landessprache bei Bewerbungen für Partneruniversitäten in Frankreich, Italien, Spanien und der Türkei
5. Abiturzeugnis
6. Tabellarischer Lebenslauf mit Heimat- und Studienadresse, Telefonnummern sowie E-Mail-Adresse
Als das muss in ein PDF zusammengefügt werden und an die Erasmusmail der Fakultät gesendet werden.
Zudem muss das Bewerberdatenerfassungsformular auf der Website der Fakultät ausgefüllt werden. Das findet ihr hier.
3. DAAD-Sprachtest
Kümmert euch frühzeitig um einen DAAD-Sprachtest für die Sprache, in der ihr im Ausland studieren wollt. Falls ihr euch für mehrere Universitäten bewerbt, braucht ihr für alle Sprachen einen Sprachtest.
Das ZSL bietet den Test am kostengünstigsten an. Genaue Informationen wie ihr an einen solchen Test kommt, findet ihr ausführlich auf der Seite des ZSL hier. Falls ihr noch etwas Vorbereitung wollt, gibt es auch noch kurze Vorbereitungskurse dafür. Diese müsste man noch im LSF belegen können.
Für Englisch gibt es auch noch zusätzliche Optionen am Deutsch-Amerikanischen Institut oder bei der Philologischen Fakultät der Universität Heidelberg. Sonstige Sprachzeugnisse werden in der Regel nicht anerkannt.
Das Zertifikat muss in deutscher Sprache mit Stempel und Unterschrift ausgestellt werden.
4. Nachweis von Basissprachkenntnissen
Seit letztem Jahr gibt es für manche Länder (Italien, Spanien, Türkei und Frankreich) die zusätzliche Verpflichtung einen Nachweis über Basis-Sprachkenntnisse nachzuweisen, falls man an seiner Gastuniversität in englischer Sprache studieren wird.
Neu ist ab der Bewerbung 2025/26, dass dieser Nachweis bereits zum Bewerbungszeitpunkt vorliegen muss. Die Fakultät empfiehlt den Besuch eines Fachfremdsprachenkurs an der Fakultät.
Der Nachweis darf maximal zwei Jahre alt sein. Es empfiehlt sich auch hier sich frühzeitig darum zu kümmern und bei Unklarheiten, ob der jeweilige Nachweis reicht, die Erasmus-Koordinatorin zu kontaktieren.
5. Motivationsschreiben
In dem Motivationsschreiben solltet ihr möglichst gut begründen warum ihr gerade an diese Universität und an diesen Ort wollt. Ihr könnt dabei auch darauf eingehen, welche Kurse euch an der Gastuniversität interessieren.
Das Schreiben sollte für die erste Wahl etwa 1-2 Seiten lang sein.
Falls ihr euch für mehrere Universitäten bewerbt, müsst ihr auch mehrere Motivationsschreiben verfassen. Die weiteren Schreiben können kürzer sein.
II. Auswahl
Nach der Ende der Bewerbungsfrist prüft der zuständige Ausschuss in der Fakultät alle Bewerbungen innerhalb von ein paar Wochen (so war es zumindest die letzten Jahre).
Auswahlkriterium sind zunächst die bisher erreichten Noten im Studium. Dabei werden grundsätzlich alle Leistungen berücksichtigt, mit Ausnahme der jeweils schlechteren Klausur in einer Übung. Sollten zwischen zwei oder mehr Bewerber:innen relativ ähnliche Noten vorliegen, dann kommt es auf die weiteren Kriterien wie Motivationsschreiben, Lebenslauf und besondere Kenntnisse (zB besseres Sprachniveau) an.
Ihr erhaltet dann eine Mail von der Erasmus-Koordinatorin, ob und wenn ja für welche Universität ihr ausgewählt wurdet.
III. Weitere Schritte
Nach der Zusage gibt es noch ein paar weitere (teils sehr bürokratische) Schritte, die ihr machen müsst. Dafür gibt es vom Dezernat für Internationale Beziehungen aber auch immer eine Checkliste damit man nicht den Überblick verliert.
1. Mobility-Online
Die Universität Heidelberg nutzt für das weitere Verfahren das Online-Portal Mobility-Online. Den Zugang dazu erhaltet ihr ein paar Wochen nach Erhalt der Erasmus-Zusage.
Dort müsst ihr dann bis zu einem bestimmten Datum weitere Daten angeben. Etwa die Daten eures Aufenthaltes, eure Bankdaten (für die Auszahlung des Stipendiums) und weitere persönliche Daten.
Zudem müsst ihr euch hier bereits um sog. Top-Ups bewerben (dazu unten mehr).
2. Bewerbung und Immatrikulation an der Gastuniversität
In der Regel solltet ihr nach ein paar Wochen ein Schreiben (idR per E-Mail) von eurer Gastuniversität bekommen, in der die Information über die nächsten Schritte stehen. Ihr müsst dann eure Daten an die Gastuniversität übermitteln und werdet dort immatrikuliert. Eure Bewerbung ist immer erfolgreich, da ihr in Heidelberg ja bereits ausgewählt wurde und vorgeschlagen wurdet.
Wenn ihr länger nichts von der Gastuniversität hört, schreibt diese am besten einmal direkt an und fragt nach. Es kann immer passieren, dass in dem ganzen Prozess etwas schief läuft.
3. Learning-Agreement
Ihr müsst ein Learning-Agreement erstellen, welches die Lehrveranstaltungen beinhaltet, die ihr an eurer Gastuniversität besuchen wollt.
Dies sollte in den meisten Fällen elektronisch über Mobility-Online gehen. In ein paar Fällen muss das aber leider noch von Hand gemacht werden, da die jeweiligen Partnerunis dann nicht an das elektronische System EWP angeschlossen sind.
Zu dem Zeitpunkt an dem ihr das Learning-Agreement das erste Mal ausfüllt, habt ihr in der Regel noch nicht das Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität. Orientiert euch daher einfach am Vorjahr und ändert das Learning Agreement dann später. Änderungen sind später generell möglich.
Für Fragen, ob irgendwelche Leistungen angerechnet werden können, empfehlen wir einen Blick in das Infoblatt des LJPA BW. Sonst kann man auch jederzeit bei Herrn Dr. Kaiser, dem Leiter des Prüfungsamts nachfragen.
4. Wohnung suchen und Anreise regeln
Ihr solltet möglichst früh mit der Wohnungssuche anfangen, damit ihr auch sicher zu Beginn des Auslandsaufenthalts eine Unterkunft habt. Anfangspunkt können hier Informationswebseiten der Gastuniversität oder der jeweiligen Stadt sein. Am einfachsten ist in der Regel eine Bewerbung bei einem Studierendenwohnheim. Die Plätze hierfür können jedoch stark limitiert sein und die Bewerbungsfristen bereits relativ früh sein. Darum wirklich sich frühzeitig schlau machen.
Außerdem solltet ihr überlegen, wie ihr anreisen wollt. Manche Städte gehen realistisch nur mit dem Flugzeug, aber bei einigen geht es eventuell auch mit dem Zug. Dafür gibt es auch mehr Geld (Green-Travel TopUp) und man kann mehr Gepäck mitnehmen als im Flugzeug.
5. Grant-Agreement und Finanzielles
Der Erasmus-Aufenthalt ist mit dem Erasmus-Stipendium verbunden. Alle wichtigen Vertragsdetails werden im Grant-Agreement festgehalten, welches euch etwa Anfang Juli zugesandt wird. Ihr müsst dies persönlich auf Papier unterschreiben und an das Dezernat für Internationale Beziehungen senden (bzw. dort einwerfen).
Dort steht auch drin, wie viel Geld ihr während eurem Erasmus-Aufenthalt bekommen werdet. Dies richtet sich nach dem Land, in das ihr geht. Die Werte pro Monat für 2024/25 findet ihr hier.
Wir weisen aber direkt darauf hin, dass in den letzten Jahren diese Mittel gekürzt wurden, indem nur pauschale Monatszeiträume angenommen wurden. Bei einem Aufenthalt im Ausland von 3-6 Monaten pauschal 3 Monatsraten. Bei einem Aufenthalt von 7 und mehr Monaten pauschal 7 Monate.
Es gibt in der Regel noch sogenannte Top-Ups für Erstakademiker, berufstätige Studierende, die ihren Job aufgeben, und für diejenigen, die grün anreisen.
Die ersten 70-80% des Geldes kommen in der Regel im September bereits. Der zweite Teil erst deutlich später.
IV. Zeit an der Gastuniversität
In der Regel bekommt ihr von der Gastuniversität alle wichtigen Informationen wie ihr Kurse wählt, wann diese sind, ob und wann es Orientierungsveranstaltungen gibt etc.
Ganz zu Beginn müsst ihr einen Nachweis an das Dezernat für Internationale Beziehungen senden, dass ihr an der Gastuniversität angekommen seid.
Ansonsten genießt die Zeit und nehmt die Erfahrung mit. Das Studium sollte ernst genommen werden, aber auch andere Dinge sind eine wichtige Erfahrung; das Studium in der Heimat ist schwer genug und man kann den Aufenthalt woanders auch ein wenig als Pause sehen.
Ganz am Ende müsst ihr euch noch das Certificate of Attendance ausfüllen lassen.
V. Nach der Rückkehr
Nach der Rückkehr müssen noch manche formalen Dinge erledigt werden:
- Erfahrungsbericht schreiben (Wir bitten darum, dies wirklich zu machen; auch ihr habt wahrscheinlich von solchen profitiert)
- EU-Umfrage über die persönlichen Erfahrungen ausfüllen. Die EU-Kommission wird euch eine Mail dazu schicken.
- Certificate of Attendance an das Dezernat für Internationale Beziehungen senden.
- Transcript of Records beim Dezernat für Internationale Beziehungen einreichen.
Diese Angaben sind alle ohne Gewähr. Alle wichtigen Schritt findet ihr auch immer auf der angesprochenen Checkliste. Für das aktuelle Jahr findet ihr diese hier.
Für weitere Informationen und verbindliche Aussagen könnt ihr die Erasmus-Website der Fakultät besuchen. Außerdem könnt ihr der Erasmus-Koordinatorin der Fakultät, Frau Dr. Witteborg-Erdmann, oder für alle Fragen, die Prüfungen im Ausland betreffen dem Leiter des Prüfungsamts, Herrn Dr. Kaiser eine E-Mail schreiben.
Außerdem stehen wir natürlich auch jederzeit für Fragen zur Verfügung: info@fsrj-hd.de