Erste Infos zum neuen Studienplan für die Studierenden des zweiten Semesters

Nachfolgend ist ein Schreiben, dass eine erste Info für die Studierenden des zweiten Semesters ist, damit diese bereits möglichst zeitnah ihren weiteren Studienverlauf planen können. Eine ausführliche Information wird in naher Zukunft folgen.

„Wie schon einmal mitgeteilt, liefen in den Gremien der Fakultät in der letzten Zeit Beratungen für einen neuen Studienplan. Diese sind nun abgeschlossen und ein neuer Studienplan wurde beschlossen. Wir werden diesen in nächster Zeit ausführlich vorstellen und auch die wesentlichen Erwägungen dahinter erläutern. Vielen Dank an alle, die die Möglichkeit genutzt haben ihre Stellungnahme zu dem ersten Entwurf schriftlich oder in der dafür organisierten Veranstaltung einzubringen. Dieses Feedback war wichtig für die weiteren Beratungen.

An dieser Stelle wollen wir aber schon jetzt darauf hinweisen, dass für das 4. Semester im Studienplan nun keine Übung mehr vorgesehen ist. Dies wird erstmals für das SoSe 2025 gelten, also wird dies euch betreffen.

Der Studienplan ist eine gut durchdachte Empfehlung der Fakultät wie das Studium zu bewältigen ist. Jedoch beruht dieser teils auf Kompromissbasis und passt sicher nicht für jeden Einzelnen gleich gut. Darum wollen wir darauf hinweisen, dass der Studienplan freiwilligen Charakter hat und Abweichungen möglich sind und im Einzelfall sinnvoll sein können. Bei den Übungen sind für euch dabei vor allem zwei Abweichungen gut denkbar.

1.        Ihr könntet etwa in dem nun anstehenden 3. Semester nur eine Übung schreiben und dann im 4. Semester die verbleibende kleine Übung. Dies sorgt natürlich für weniger Stress im sehr vollen 3. Semester. Auf der anderen Seite wird eventuell (insbesondere im Zivilrecht) im 4. Semester mehr Stoff vorausgesetzt, weil auch bereits vertragliche SV und Mobiliarsachenrecht vollständig gelesen wurden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Zwischenprüfung (=alle kleinen Scheine) nach dem 4. Semester abgeschlossen sein soll und danach für jeden Schein nur noch eine Wiederholungsmöglichkeit gegeben ist, man kann also die Übung im Zweifel nur zweimal versuchen statt dreimal (Vgl. für näheres: § 4 JAPrO, § 5 Zwischenprüfungsordnung).

2.        Die Neuerung betrifft nicht das 3. Semester, sondern das 4. Semester. Hier könntet ihr entgegen dem Studienplan auch eine große Übung (am geeignetsten ist wohl Strafrecht) schreiben. Die Gremien haben ausdrücklich beschlossen, dass weiterhin jede Übung in jedem Semester angeboten werden soll. Der ganze Stoff des Rechtsgebiets wurde zu diesem Zeitpunkt dann aber noch nicht gehört, im Strafrecht läuft etwa Strafrecht IV erst im 4. Semester und Strafprozessrecht wird erst im 5. Semester gelesen. Wenn ihr euch diese Option überlegt und unbedingt die Vorlesungen davor gehört haben möchtet, sollte das Strafprozessrecht also jetzt bereits im 3. Semester gehört werden, ihr dürft schließlich alle Vorlesungen jederzeit besuchen.

Überlegt euch einfach, welcher Studienverlauf für euch gut passt. Sowohl der Studienplan als auch die Abweichungen haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Wir wollen euch hier nur sagen: habt keine Angst, nicht genau so zu studieren, wie es der Studienplan vorsieht oder wie es alle anderen machen.

Sollte es Nachfragen geben, stellt diese gerne an die Studierenden in Studienkommission oder Fakultätsrat oder an die Fachschaft.“