Information über den Freischuss angesichts der Änderungen des Studienplans:

Vorab: Dies ist eine Übersicht der Fachschaft anlässlich der Änderung des Studienplans. Dieser wurde hingegen von der Fakultät angepasst (Fakultätsrat und Studienkommission). Die Fachschaft war hier nicht selbst unmittelbar beteiligt, sondern hat nur die studentischen Mitglieder in diesen Gremien unterstützt.

1. Was ist der „Freischuss“?

Der als Freischuss bezeichnete Examensversuch, ist ein Versuch der ersten Juristischen Prüfung (1. Examen), der im Falle eines Nicht-Bestehens nicht als unternommen gilt. Man bekommt für diesen Fall also einen dritten Versuch. Die Regelung heißt offiziell „Freiversuch“ und ist in § 22 JAPrO geregelt.

2. Wann kann ich diese Regelung nutzen?

Die Regelung kann genutzt werden, wenn das 1. Examen spätestens zum Ende des achten Semesters versucht wird. Bestimmte Semester können dabei nach den in § 22 Abs. 2 JAPrO genannten Gründen (etwa Auslandssemester) unberücksichtigt bleiben. Ebenso werden „Corona-Semester“ nicht angerechnet.

Man kann von dem Freischuss nur profitieren, wenn man alle Prüfungsteile des 1. Examens (schriftlichen und mündlichen Teil) vollständig absolviert hat. Ein Abbrechen vor der mündlichen Prüfung sieht das DRiG nicht vor und die JAPrO wurde inzwischen daran angepasst.

Außerdem muss der Freischuss nicht bestanden sein. Ansonsten bleibt, wie bei einem Antritt nach dem 8. Semester, nur noch ein Verbesserungsversuch.

3. Für wen ist das sinnvoll?

Das ist schwierig allgemein zu beantworten. Grundsätzlich sollte man bestmöglich vorbereitet ins Examen gehen und nicht auf das Benötigen des Freischusses vertrauen.

Auch als „Probeexamen“, also ein Examen, das man von vornherein mit dem Gedanken beginnt, nicht zu bestehen, ist es psychologisch nicht geeignet, da man dann vielleicht doch ein besseres Gefühl hat und wegen der Hoffnung auf Bestehen das Lernen zu lange unterbricht, um dann im nächsten Versuch die beste Leistung zu bringen. Oder man besteht, ist aber mit der Note nicht zufrieden, weil man sich eben noch nicht vollständig vorbereitet hat; dann bleibt nur der Notenverbesserungsversuch, der innerhalb eines Jahres geschrieben werden muss und nicht kostenlos ist.

Der Freischuss eignet sich daher etwa für diejenigen, die sich bei Prüfungen aufgrund von Nervosität schwerer zu tun und dies als Absicherung haben wollen.

Aufgrund der Semestergrenze muss man aber beachten, dass die Examensvorbereitung im engeren Sinne maximal zwei Semester lang sein kann. Es ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass sich bereits heute einige Studierende drei Semester vorbereiten und deshalb in der Regel bereits keinen Freischuss schreiben können.

Wenn man aber natürlich möglichst schnell mit dem Studium fertig sein will und sich sowieso etwas beeilt, dann wird der Freischuss quasi nebenbei auch geschrieben.

Generell ist das einfach eine sehr individuelle Entscheidung, die jeder für sich selbst entscheiden muss und die Argumente dafür und dagegen hat jeder für sich zu gewichten und abzuwägen. Die hier dargestellten Beweggründe sind auch sicherlich nicht abschließend. Denkt also einfach gut darüber nach.

4. Was verändert sich durch den neuen Studienplan?

Der bisherige Studienplan sah bis zum 6. Semester Übungen und danach 2 Semester Examensvorbereitung vor. Wenn man danach studiert hat, hat man also den Freischuss geschrieben.

Dies ist nun durch die Verschiebung der großen Übungen bis zum 7. Semester und anschließenden 2 Semestern Examensvorbereitung nicht mehr so möglich. Dies liegt daran, dass der Studienplan sich an der Regelstudienzeit orientiert, die 2019 angepasst wurde. Die Freischussregelung wurde damals nicht entsprechend angepasst.

Möchte man also regulär den Freischuss weiter nutzen, müsste man sich an dem ehemaligen Studienplan orientieren. Oder man hat Semester, die nach § 22 Abs. 2 JAPrO unberücksichtigt bleiben.

Diese Auswirkung wurde vor dem Beschluss über den neuen Studienplan gesehen, allerdings hat man sich nach sorgfältiger Abwägung zu Gunsten eines entzerrten Studienplans trotzdem für diese Gestaltung entschieden.

Für weitere Fragen zum Studienplan stehen wir jederzeit zur Verfügung.

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