2. Bericht der Fachschaft zur Verlegung der schriftlichen Examensprüfung nach Hockenheim

Das Justizministerium hat den schriftlichen Teil der ersten Juristischen Staatsprüfung ab der Kampagne im Herbst 2023 für den Prüfungsstandort Heidelberg nach Hockenheim verlegt. Daraus resultieren eine Vielzahl von Problemen für die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten (vgl. Zwischenbericht der Fachschaft)

In der Zwischenzeit hatte unser Sprecherteam, Henry Wilkens und Kim Dreilich, zusammen mit Luisa Heinze, einem studentischen Mitglied des Fakultätsrates, die Möglichkeit mit der Präsidentin des Landesjustziprüfungsamtes zu reden, die die Situation genauer erklärt hat.

Die Entscheidung für Hockenheim:

Die Verlegung nach Hockenheim findet statt, weil ab 2026 das E-Examen eingeführt werden soll, wofür man eine Halle braucht, die allen technischen Anforderungen (stabiles WLAN, Stromversorgung, Klimaanlage) entspricht und groß genug für alle Schreibenden ist. Da der Technik-Dienstleister ausreichend Techniker vor Ort haben muss, kann nicht an zu vielen Orten gleichzeitig geschrieben werden.

Nach diesen Kriterien kommt laut dem LJPA nur Hockenheim in Frage.
Die von der Universität bislang gestellten oder angebotenen Räume sind wohl zu klein und entsprechen teils nicht dem technisch notwendigen Standard.
Der SNP-Dome in Heidelberg und die bald renovierte Stadthalle Heidelberg sind ebenfalls zu klein.
Der Maimarkt Mannheim und das bald eröffnete Kongresszentrum Heidelberg wären technisch und von der Größe her geeignet, allerdings wollen die Betreiber dieser Hallen nicht an das LJPA vermieten, da andere Veranstaltungen deutlich profitabler und von höherer Wichtigkeit sind.
Ein gemeinsames Schreiben mit Mannheim in der Rheingoldhalle Mannheim scheitert an deren Größe, je nach Größe des Jahrgangs könnten hier nur 40-60 Heidelberger Studierende mitschreiben.

Uns wurde also ausführlich und bei Anlegung der aufgestellten Kriterien auch überzeugend dargelegt, warum man sich für Hockenheim entschieden hat.

Mit diesem Ergebnis geben wir uns dennoch nicht zufrieden und werden weiter handeln:
Sollte die Universität über Räume verfügen, die theoretisch geeignet oder auch umrüstbar sind, werden wir darauf drängen, dass diese für das Examen freigegeben werden.
Weiter werden wir Druck machen, dass das Kongresszentrum, welches unserem Kenntnisstand nach von einer städtischen Betriebsgesellschaft betrieben wird, seine strikte Ablehnung gegenüber dem LJPA lockert und sich zu vernünftigen Konditionen auf eine Anmietung einlässt. Es sollte auch im Interesse der Stadt sein, für die Studierenden gute Alternativen anzubieten.
Weiter werden wir versuchen darauf hinzuwirken, dass über das Land mehr finanzielle Möglichkeiten gestellt werden, damit man sich günstiger gelegene Lokalitäten – wie das Kongresszentrum – im Zweifel leisten könnte.

Zu klären sein wird nach der gestrigen Mitteilung des bayrischen Justizministeriums (hier abrufbar), ob weiteres technisches Personal gestellt werden kann.

Als Ergebnis lässt sich sagen, dass das LJPA über den Standort auch nicht abschließend glücklich scheint und ebenfalls lieber einen anderen Standort hätte, Hockenheim aber als alternativlos sieht. Das LJPA zeigt sich jedoch offen, sollte sich ein anderer geeigneter Standort finden.

Der Zeitpunkt der Verlegung:

Zu der Frage, warum das Examen bereits ab 2023 in Hockenheim geschrieben werden muss, wurden uns zwei Argumente genannt:

1. Die bisherigen Hallen seien nicht länger tragbar, es gäbe eine Reihe an Problemen und in der Vergangenheit mussten schon regelmäßig von Amts wegen Schreibzeitverlängerungen erteilt werden, da es häufig viel zu kalt ist gewesen sei.
Dieses Argument verstehen wir, jedoch hätte man auch übergangsweise andere, mehrere kleine Hallen anmieten können, da eine Zentralisierung (noch) nicht notwendig ist.

2. Man geht bereits 2023 in diese Halle, damit das LJPA und die Prüflinge diese bereits kennen, wenn dort ab 2024 der schriftliche Teil des 2. Examens als E-Examen geschrieben wird. Der Gedanke dahinter sei, dass das 1. Examen mit für das 2. Examen die Räumlichkeiten testen solle, im „Gegenzug“ teste das 2. Examen bereits das E-Examen.
Diese Argumentation halten wir für wenig überzeugend, sodass dies kein Grund sein sollte, jetzt schon auf den Prüfungsstandort Hockenheim zu bestehen.

Ändern können wird man dies wohl nicht, sofern nicht direkt eine Halle zur Verfügung steht, die für das E-Examen geeignet ist.

Die Anreise:

Im Anschluss ging es noch um die Anreise nach Hockenheim und daraus resultierende mögliche Nachteile zu anderen Prüfungsstandorten, was aus unserer Sicht eventuell die Chancengleichheit beeinträchtigt. 

Das LJPA hat hier klargestellt, dass die Anreise nicht unter den Aspekt der Chancengleichheit falle und die Anreise auch nicht ihre Zuständigkeit sei. Wenn man ausreichend Zeitpuffer einplane, dann würde man das schaffen. Sollte auf dem Weg etwas passieren, das dafür sorgt, dass ein größerer Teil der Prüflinge zu spät komme, dann überlege man schon, ob man die Prüfung angesichts solcher Umstände beginnen ließe. Komme ein einzelner Prüfling jedoch zu spät, könne dieser – sofern tatsächlich unentschuldigt zu spät und mit genügend eingeplantem Zeitpuffer – nur von dem ganzen Versuch zurücktreten.

Von diesem Ergebnis sind wir selbst sehr enttäuscht.

Die Fachschaft plant und prüft die Möglichkeit eine gemeinsame Anreise für diejenigen zu organisieren, die tatsächlich darauf angewiesen sind. Hier werden in den nächsten Tagen noch mehr Infos folgen. Zunächst müssen hier Bedarf und Finanzierung geklärt werden.

Sollte es Fragen oder Anregungen geben, stehen wir dafür immer zur Verfügung.

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